IMMOBILIENRECHT
IMMOBILIENRECHT
Wir beraten Sie kompetent beim Kauf oder Verkauf ihrer Immobilie auf Mallorca und Ibiza unter Berücksichtigung der internationalen steuerlichen und zivilrechtlichen Gesamtlage.
Zudem kooperieren wir mit deutschsprachigen Architekten und Immobiliengutachtern, wie CERTIMALLORCA und TASAMALLORCA und haben direkten Kontakt zu renommierten Maklern.
Wir kümmern uns um den gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess Ihrer Immobilie:
- Privat oder durch Ihr Unternehmen (spanische S.L. oder S.A.)
- Wir vermitteln ENERGIEAUSWEISE, BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNGEN, VOR-KAUF-GUTACHTEN, LEGALISIERUNGEN.
- Entwurf und Prüfung von Kaufoptionsverträgen und Vorkaufsverträgen
- Wir begleiten Sie bis zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und der rechtssicheren Zahlungsabwicklung
- Wir kümmern uns um alle behördlichen Angelegenheiten auch nach Abschluss des Kaufvertrages, so dass unsere Mandanten sich um nichts weiter kümmern müssen.
- Darüber hinaus vertreten wir Sie in ganz Spanien bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und Schlichtungsverfahren rund um Ihre Immobilie.
- Wir überprüfen Darlehensverträge, Ferienmietverträge und Mietverträge auf mögliche Risiken und missbräuchliche Klauseln im Rahmen der neuesten spanischen Gesetzreformen und sichern u.U. deren Rechtskraft in Spanien ab.
Erbrecht
ERBRECHT
Die spanischen Behörden erkennen ausländische Testamente und Erbscheine unter Berücksichtigung einiger weniger nach dem spanischen Recht geregelten Formalitäten problemlos an.
Unsere Kanzlei betreut und /oder vertritt Sie vor Ort in ganz Spanien:
- Wir beraten Sie bei Ihrer Erbschaft oder sonstigen Erbangelegenheiten sowohl vom steuerlichen als auch vom juristischen Blickpunkt aus.
- Die Gestaltung und Anpassung von Nachlassplanungen sowohl im Ausland als auch in Spanien, sowie die entsprechende Steuerberatung sind Schwerpunkte unserer Kanzlei.
- Wir begleiten Sie auch beim Verkaufsprozess Ihres geerbten Vermögens.
- Durch internationale Vollmachten können wir die Abwicklung der Erbschaftsannahme vieler unserer im Ausland lebenden Mandanten auch ohne deren Erscheinen durchführen.
GESELLSCHAFTSRECHT
GESELLSCHAFTSRECHT
Unsere deutsch-spanische Kanzlei begleitet seit mehr als 20 Jahren zahlreiche internationale Investoren, mittelständische Unternehmer und Konzerne bei der Gründung einer „Sociedad Limitada“ (S.L.) oder „Sociedad Anónima“ (S.A.), bei Joint-Ventures und M&A in ganz Spanien. Darüber hinaus betreuen wir viele unserer Mandanten über das Gründungsverfahren hinaus und beraten sie bei sämtlichen anfallenden Rechts- und Steuerfragen rund um Ihr Geschäft:
- Beratung von Einzelunternehmern und Gesellschaften
- Gesellschaftsgründungen
- Statutenänderungen
- Gesellschaftskauf und –verkauf.
Gläubigerberatung und VOLLSTRECKUNGEN IN SPANIEN
Gläubigerberatung und VOLLSTRECKUNGEN IN SPANIEN
Gläubigerberatung und VOLLSTRECKUNGEN IN SPANIEN
Gläubiger aller Art, seien es Banken, Unternehmen oder Insovenzverwalter stossen oftmals auf das Problem, dass der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt hat. Stein&Partner hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche aus Darlehens-,Hypotheken- oder Handelsverträge auch in Spanien geltend zu machen. Zu unseren Leistungen zählen:
- Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners in Kooperation mit lokalen Behörden und Detekteien
- Durchsetzen der Offenlegung des Vermögens durch gerichtliche Anordnung
- Aufsetzen eines Aktionsplanes zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche; Mahnverfahren, Vollstreckung oder Mediation
STEUERRECHT
STEUERRECHT
STEUERRECHT
Gestaltungspotenziale der Doppelbesteuerung:
- Eine von einer ausländischen Person oder einem Unternehmen geplante Investition in Spanien erfordert eine ausführliche steuerrechtliche Analyse.
- Die optimale juristische Ausgestaltung der Organisations- und Vertragsstruktur ist hierbei die Schlüsselstrategie, um steuerliche Auswirkungen zu minimieren.
- Ziel dabei ist stets, bei der Rückführung von Gewinnen und Einkommen nicht nur in Spanien sondern auch in Ihrer Heimat steueroptimiert agieren zu können.
- Unser Team besteht aus spanischen und deutschen Steuerberatern, die in Ausgestaltung und Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) spezialisiert sind.
Finden Sie noch mehr Informationen in unserem
BLOG DER STEUERBERATUNG:
ARBEITSRECHT
ARBEITSRECHT
ARBEITSRECHT
Immer mehr Deutsche arbeiten auf Mallorca oder haben eine Firma aufgebaut, bei der spanische oder ausländische Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Das Spanische Arbeitsrecht unterscheidet sich erheblich vom Deutschen.
Wir leisten beraten sie bei der Ausgestaltung von:
- Arbeitsverträgen
- Gehaltsabrechnungen
- Freisetzungen
- Verfahren vor dem Sozialgericht
- Aktenführung bei Arbeitsinspektionen
VERWALTUNGSRECHT
VERWALTUNGSRECHT
VERWALTUNGSRECHT
Unser Mitarbeiterstab begleitet und erledigt für Sie gern Abwicklungen und Verfahren im Bereich Verwaltungsrecht. Wir sind besonders spezialisiert auf Baurecht auf den Balearen, welches in den letzten Jahren vielen Reformen ausgesetzt war. Wir erledigen für Sie:
- Lizenzen und Genehmigungen
- Verwaltungsverfahren und Disziplinarakten
- Vertretung bei Verwaltungsverfahren
- Einreichung von Einsprüchen