Die spanischen Behörden erkennen ausländische Testamente und Erbscheine unter Berücksichtigung einiger weniger nach dem spanischen Recht geregelten Formalitäten problemlos an.
Unsere Kanzlei betreut und /oder vertritt Sie vor Ort in ganz Spanien:
- Wir beraten Sie bei Ihrer Erbschaft oder sonstigen Erbangelegenheiten sowohl vom steuerlichen als auch vom juristischen Blickpunkt aus.
- Die Gestaltung und Anpassung von Nachlassplanungen sowohl im Ausland als auch in Spanien, sowie die entsprechende Steuerberatung sind Schwerpunkte unserer Kanzlei.
- Wir begleiten Sie auch beim Verkaufsprozess Ihres geerbten Vermögens.
- Durch internationale Vollmachten können wir die Abwicklung der Erbschaftsannahme vieler unserer im Ausland lebenden Mandanten auch ohne deren Erscheinen durchführen.