Erbrecht

testament

Die spanischen Behörden erkennen ausländische Testamente und Erbscheine unter Berücksichtigung einiger weniger nach dem spanischen Recht geregelten Formalitäten problemlos an.

Unsere Kanzlei betreut und /oder vertritt Sie vor Ort in ganz Spanien:

  • Wir beraten Sie bei Ihrer Erbschaft oder sonstigen Erbangelegenheiten sowohl vom steuerlichen als auch vom juristischen Blickpunkt aus.
  • Die Gestaltung und Anpassung von Nachlassplanungen sowohl im Ausland als auch in Spanien, sowie die entsprechende Steuerberatung sind Schwerpunkte unserer Kanzlei.
  • Wir begleiten Sie auch beim Verkaufsprozess Ihres geerbten Vermögens.
  • Durch internationale Vollmachten können wir die Abwicklung der Erbschaftsannahme vieler unserer im Ausland lebenden Mandanten auch ohne deren Erscheinen durchführen.