Vermietung von Ferienwohnungen mit dem Gesetz in der Hand

300 197 Mallorca Anwalt

Es gibt zwei Gesetze, die die hnraumvermietung regeln.

Das eine ist das staatliche Gesetz über die Vermietung von städtischen Wohnungen (LAU). Es wurde 2013 reformiert.

Das andere ist das Balearische Tourismusgesetz 8/2012. Hierbei handelt es sich um ein regionales Gesetz der Balearischen Inseln. Es hat regionale Geltung.

Das staatliche Gesetz hat Vorrang vor dem regionalen Gesetz, welches Ersteres nicht verletzten darf.

Das LAU:

Dieses Gesetz erlaubt eindeutig die aisonvermietung. Würde es dies nicht tun, wäre das eine Einschränkung des allgemein in Art. 348 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehaltenen Eigentumsrechts sowie der Vertragsfreiheit aus 1254 des gleichen Gesetzbuches.

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