Am vergangenen 2. Oktober 2013 wurde einen Pressebericht des Bundesfinanzhofes über ein im Juni gefälltes Urteil (Az: I R 109/10) veröffentlicht.
In diesem ging es darum, dass eine Familie im Jahre 2000 ein Haus in Andratx mittels einer spanischen GmbH gekauft hatte.
In der Immobilie konnte die Familie unentgeltlich Urlaub machen. Gemäss dem Urteilsspruch, hat der Bundesfinanzhof sich dazu entschieden, dass die kostenlose Nutzung eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ durch die spanische Kapitalgesellschaft ist.