Spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer von EU wegen Diskriminierung von Gebietsfremden für unrechtmäßig erklärt

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Im Jahr 2011 beschloss die Europäische Kommission wegen der Diskriminierung von Gebietsfremden durch die spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuer-bestimmungen vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen Spanien einzureichen.

Am 3. September 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) schließlich geurteilt, dass Spanien die ihm obliegenden Verpflichtungen bezüglich der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, welche durch Artikel 63, Absatz 1 des EuGH und Artikel 40 des EWR-Vertrags untersagt ist, verletzt hat, indem es zuließ, dass Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung von Schenkungen und Erbschaften in folgenden Fällen eingeführt wurden:

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