Der neuste Stand zum Thema Tourismusgesetz

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Nach dem Schwall an Nachrichten werde ich versuchen, nachfolgend die wichtigsten Punkte, die Ferienvermietung betreffend zusammenzufassen.

Am vergangenen 18. Juli beschloss das Parlament der Balearen die Einstellung der Erteilung jeder Art von Tourismuslizenzen, die von diesem Moment an bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Gesetz in dem amtlichen Mitteilungsblatt (BOIB) veröffentlicht wird, beantragt werden soll.

Man kann praktisch sagen, es verbleiben einige wenige Stunden, damit diejenigen, die den entsprechenden Antrag (DRIAT) stellen wollen, dies tun können.

Nur zwei Tage nach Verabschiedung des Gesetzes erwog die Regierung jedoch bereits die Option, das kürzlich verabschiedete Gesetz zu korrigieren. Der Vizepräsident und Tourismusminister Biel Barceló bat offen darum, dass zwei Tage zuvor durch die Parteien des „Pacte“ (Sozialistische Partei und Més Mallorca / Més Menorca) verabschiedete Tourismusgesetz zu ändern. Laut Barceló sei dies die Lösung, die mehr Garantien für den Ausweg aus dem juristische Durcheinander bietet, das derzeit den Bereich der Ferienvermietung in Bezug auf die Vermietung von Wohnungen beherrscht, nachdem Podemos sich von der Balearenregierung distanziert hat und – Hand in Hand mit der PP und Ciudadanos – auf einen Artikel des von der PP im Jahr 2012 verabschiedeten Gesetzes zurückgegriffen hat, welcher mit einem Großteil der neuen gesetzlichen Regelung des „Pacte“ nicht vereinbar ist.

Der Mittelpunkt dieser Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten ist die Vermietung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Ferienvermietung von Wohnungen würde in der Schwebe verbleiben, da das Gesetz diese nicht generell erlaubt, wie dies von der Balearenregierung beabsichtigt wurde, aber es verbietet diese auch nicht ausdrücklich. Vielmehr wird die folgende Möglichkeit eingeführt: Es wird möglich sein, Wohnungen in Wohngebäuden und Mehrfamilienhäusern zu vermieten, sofern es sich um den gewöhnlichen Wohnsitz handelt und für die Frist von maximal 60 Tagen im Jahr.

Das Gesetz tritt in Kraft, bis die Juristen des Parlaments den endgültigen Text zur Veröffentlichung im BOIB übergeben, aber Barceló befindet bereits jetzt, dass dieses aufgrund der Zweifel, die dadurch aufgeworfen werden, geändert werden sollte. Die Zweifel erstrecken sich auch auf die Verhängung von hohen Geldstrafen für die Webseiten der Tourismusbranche wie z. B. Airbnb in Höhe von bis zu 400.000 €.

Barceló ersuchte Podemos einzulenken und die Änderung des Gesetzes zu akzeptieren, um den von der Regierung vorgelegten Text in vollem Umfang wiederzuerlangen, wodurch die gesetzlichen Bestimmungen in allen ihren Artikeln kohärent sein würden. Auf diese Weise würde er den ersten Schritt zur Regulierung der Ferienvermietung von Wohnungen tun, jedoch mit Einschränkungen. Ebenfalls sollte dies dahingehend geändert werden, dass die Inselräte und die Rathäuser bestimmen, in welchen Gebieten diese erlaubt ist und in welchen nicht. Die Regierung zieht in Betracht, auf ein Gesetzesdekret zurückzugreifen, um den am 18. Juli verabschiedeten Text zu ändern. Dadurch würde sie einen längeren Bearbeitungsweg als den im Parlament vermeiden. Die Regierung versucht jedoch, zu einer Einigung mit Podemos zu gelangen, doch die Partei gibt bislang nicht nach.

In dem ganzen Durcheinander, in welchen sich die Politiker der Insel verwickelt sehen, scheint folgendes klar zu sein:

Die Gewährung von Lizenzen wird eingestellt oder es wird ein entsprechendes Moratorium aktiviert. Dieses würde mit der Veröffentlichung im BOIB in Kraft treten und etwa 1 Jahr andauern.

Weitere wichtige Aspekte sind folgende:

  • Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die der Regelung des Wohnungseigentums unterliegen, können anfänglich für 60 Tage im Jahr vermietet werden und dies gilt nur für jene, die als gewöhnlicher Wohnsitz gelten. Ebenfalls können die Zimmer derselben vermietet werden. „Anfänglich“ daher, weil die Anzahl der zu vermietenden Tage durch die Verordnung vermutlich erhöht werden könnte.
  • Jeder Eigentümer kann maximal bis zu 3 Wohnungen zu diesem Zweck vermieten.
  • Die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sind solange „schutzlos“, bis seitens der Inselräte oder Rathäuser die Aufteilung in Zonen verabschiedet wurde. Laut Gesetz könnten diese somit zwar vermietet werden (für maximal 60 Tage im Jahr und jene, die als gewöhnlicher Wohnsitz gelten), jedoch erst wenn die Aufteilung in Zonen erfolgt ist. Es ist erforderlich diesen Punkt zu klären, da dieser erneut unweigerlich zu einer Situation der Rechtsunsicherheit führt.
  • Für Immobilien, die über Vermarktungskanäle angeboten werden und nicht über eine entsprechende Registrierungsnummer verfügen, können Geldstrafen in Höhe von 20.000 € bis 40.000 € verhängt werden. Für jene Immobilien, für die bereits der entsprechende Antrage (DRIAT) eingereicht wurde, verstehen wir, dass die Registrierungsnummer der des Eingangs des Dokuments entspricht.
  • Die Vermarktungsplattformen sind verpflichtet, die Registrierungsnummer der Unterkünfte anzugeben. Wird dies nicht eingehalten, gilt dies als illegales Angebot, wofür Geldstrafen von 40.000 € bis 400.000 € verhängt werden können.
  • Die Eigentümergemeinschaft muss der Möglichkeit der Ferienvermietung an Touristen mehrheitlich (nicht mit absoluter Mehrheit) zustimmen.
  • Jede Vermietung für einen Zeitraum von weniger als einem Monat wird als touristische Vermietung angesehen, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
  • Es wurde eine Obergrenze von Plätzen festgelegt; jedoch wurde die Anzahl dieser bislang nicht bekannt gegeben. Wir gehen davon, dass nach der Vielzahl der in den letzten Monaten eingegangenen Anträge (DRIAT) die Zählung noch läuft.

Die weiteren Aspekte wurden bereits in meinen vorangehenden Artikeln behandelt:[/vc_column_text]

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