+ Wert des zusätzlichen Vermögens
(nicht deklariertes Vermögen, was aber dem Nachlasser bis zu einem Jahr vor seinem Ableben gehörte oder was dieser vor drei Jahren erworben hat)
+ Wert des Hausrates
(3 % des Vermögenswertes)
– Lasten
(gewisse Dienstbarkeiten)
– Absetzbare Verbindlichkeiten
(z.B. Hypotheken)